Neue Haftungsregelungen für E‑Scooter: Bundesregierung will Haftung bei E‑Roller‑Unfllen verschrfen

Neue Haftungsregelungen für E‑Scooter: Bundesregierung will Haftung bei E‑Roller‑Unfllen verschrfen

LGR Reutlingen – 13 Juni 2026 | Bundesregierung will Haftung bei E‑Roller‑Unfllen verschrfen – das ist das offizielle Kernanliegen des Gesetzentwurfs, der am 11. Juni in der ersten Lesung im Bundestag diskutiert wurde. Ziel ist es, geschädigten Fußgängern und Radfahrern den Weg zu einer schnelleren und klareren Durchsetzung von Ansprüchen zu ebnen, wenn sie durch falsch abgestellte oder fahrende Elektrokleinstfahrzeuge zu Schaden kommen.

Bundesregierung will Haftung bei E‑Roller‑Unfllen verschrfen – Was die Reform bedeutet

Der vorliegende Gesetzentwurf führt das Prinzip der Halterhaftung ein. Bisher war es häufig mühsam, den tatsächlichen Verursacher eines Unfalls zu ermitteln, weil E‑Scooter in Sharing‑Modellen von wechselnden Nutzern verwendet werden. Der Anbieter stellt die Fahrzeuge bereit, der Nutzer fährt – ein klassisches Gap, das bei Unfällen zu Rechtsunsicherheit führt. Durch die neue Regelung soll der Betreiber des jeweiligen Fahrzeugpools stärker in die Verantwortung genommen werden, sobald ein Schaden durch das Fahrzeug entsteht.

Die Gesetzesinitiative knüpft an die seit Einführung der Elektrokleinstfahrzeuge‑Verordnung im Juni 2019 beobachtete Entwicklung an: Die Zahl der gemeldeten Unfälle hat sich laut Bundesamt für Straßenwesen von 5.860 im Jahr 2020 auf 12.509 im Jahr 2024 fast verdoppelt. Auch die Fälle von Drittschäden, also Schäden an Personen oder Sachen, die nicht unmittelbar am Verkehr beteiligt sind, stiegen von rund 1.150 im Jahr 2020 auf etwa 5.000 im Jahr 2023. Zwar hat die Pandemie 2020‑2022 das öffentliche Mobilitätsverhalten stark eingeschränkt, die langfristige Tendenz bleibt jedoch nach oben gerichtet.

Ein zentrales Problem, das die Bundesregierung adressieren will, ist die Beweisführung bei falsch abgestellten Rollern. Wer über einen herumliegenden E‑Scooter stolpert, muss bislang oftmals nachweisen, dass der betreffende Roller an genau dieser Stelle abgestellt war – ein Aufwand, der nicht selten im Streitfall zu Unklarheiten führt. Die neue Regelung soll diese Beweislast umkehren: Der Halter des Fahrzeugs muss nachweisen, dass er alle zumutbaren Sorgfaltspflichten erfüllt hat, bevor ein Schaden entsteht.

Die Halterhaftung ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einer uneingeschränkten Schuldzuweisung. Der Entwurf sieht vor, dass auch der Fahrer im Falle eines Unfalls ein „Verschulden“ darlegen muss. Das bedeutet, dass der Nutzer nachweisen muss, dass er keine grobe Fahrlässigkeit begangen hat – etwa durch überhöhte Geschwindigkeit, das Ignorieren von Fahrverbotszonen oder das Fahren unter Alkoholeinfluss. Diese sogenannte „Verschuldensumkehr“ soll sowohl die Verantwortung der Anbieter als auch die Eigenverantwortung der Nutzer stärken.

Für die Betreiber von Sharing‑Flotten ergeben sich daraus erhebliche wirtschaftliche Implikationen. Neben einer möglichen Erhöhung der Versicherungsprämien müssen sie künftig umfassendere Dokumentationspflichten erfüllen. Viele Anbieter arbeiten bereits an digitalen Lösungen, die das Abstellen von Fahrzeugen in Echtzeit protokollieren – etwa durch das automatische Erfassen von GPS‑Koordinaten und das Hochladen von Fotos über die Nutzer‑App. Solche Daten könnten im Schadensfall als Beweismittel dienen und gleichzeitig die Transparenz gegenüber Behörden erhöhen.

Die Reform wird von Verbraucherverbänden größtenteils begrüßt, da sie das Risiko für Fußgänger und Radfahrer reduziert. Kritiker aus der Branche warnen jedoch vor zu hohen Kosten für die Anbieter, die letztlich auf die Endnutzer abgewälzt werden könnten. Insbesondere kleinere lokale Betreiber könnten Schwierigkeiten haben, die zusätzlichen administrativen Aufwände zu stemmen, während die großen Player – Lime, Tier, Voi und andere – bereits über die nötige Infrastruktur verfügen.

Ein weiterer Aspekt, der im Gesetzentwurf angesprochen wird, ist die mögliche Einführung einer verpflichtenden Foto‑Dokumentation beim Abstellen des Scooters. Nutzer könnten künftig per Knopfdruck ein Bild des abgestellten Fahrzeugs aufnehmen und in der App hochladen. Dieses Verfahren würde nicht nur die Nachweisführung vereinfachen, sondern könnte auch als Präventionsinstrument dienen, indem es das Bewusstsein für korrektes Abstellen stärkt.

Die Debatte um die Haftungsverschärfung ist Teil einer breiteren Diskussion über die Integration von Elektromobilität in den städtischen Verkehr. Während die Bundesregierung die ökologischen Vorteile von E‑Scootern betont – etwa die Reduktion von CO₂‑Emissionen im Vergleich zu Autos – stehen die Städte vor der Herausforderung, geeignete Infrastruktur zu schaffen, die sowohl die Nutzung erleichtert als auch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet. Der aktuelle Entwurf könnte als Katalysator für weitere Maßnahmen wie ausgewiesene Parkzonen, dynamische Geschwindigkeitsbegrenzungen und verbesserte Verkehrsüberwachung dienen.

Der Rechtsausschuss für Recht und Verbraucherschutz wird den Gesetzentwurf nun weiterbearbeiten. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Ausgestaltungen letztlich beschlossen werden und wie schnell sie in Kraft treten. Für die Branche bedeutet dies jedoch bereits jetzt, dass das Thema Haftung und Risikomanagement stärker in die strategische Planung einbezogen werden muss – ein Schritt, der langfristig die Akzeptanz von E‑Scootern im öffentlichen Raum erhöhen könnte.

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